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Arbeitssicherheit & Betriebsrat: Ihre Schlüsselrolle für gesunde Arbeitsplätze!

13

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Arbeitssicherheit bei Protora

12.02.2025

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Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Arbeitssicherheit bei Protora

Als Betriebsrat tragen Sie eine wichtige Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kollegen. Aber wie können Sie Ihre Rolle effektiv ausfüllen und die Arbeitssicherheit im Unternehmen aktiv mitgestalten? Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten und wie Sie mit uns gemeinsam für sichere Arbeitsplätze sorgen können.

Das Thema kurz und kompakt

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Arbeitssicherheit, indem er die Einhaltung der Gesetze überwacht und sich aktiv für sichere Arbeitsbedingungen einsetzt.

Eine aktive Beteiligung des Betriebsrats an der Gefährdungsbeurteilung und im Arbeitsschutzausschuss kann die Anzahl der Arbeitsunfälle um bis zu 33% reduzieren und die Mitarbeiterzufriedenheit deutlich steigern.

Betriebsvereinbarungen sind ein wichtiges Instrument, um verbindliche Regelungen im Bereich Arbeitsschutz zu treffen und die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu gewährleisten.

Erfahren Sie, wie Sie als Betriebsrat Ihre Rechte und Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit optimal nutzen, um die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Kollegen zu gewährleisten. Jetzt informieren!

Sicherere Arbeitsplätze durch aktiven Betriebsrat – So geht's!

Sicherere Arbeitsplätze durch aktiven Betriebsrat – So geht's!

Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz ist mehr als nur eine gesetzliche Vorschrift; er ist eine moralische Verpflichtung gegenüber jedem Mitarbeiter. Der Betriebsrat nimmt hier eine Schlüsselrolle ein, indem er die Interessen der Belegschaft vertritt und aktiv an der Gestaltung der Arbeitssicherheit mitwirkt. Aber wie genau sieht diese Rolle in der Praxis aus? Welche konkreten Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Facetten der Arbeitssicherheit und die Bedeutung des Betriebsrats für ein wirklich gesundes Arbeitsumfeld. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Betriebsrat aktiv werden und die Sicherheit in Ihrem Unternehmen verbessern können.

Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die dazu dienen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten präventiv zu verhindern. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften im Unternehmen zu überwachen und sich aktiv für die Verbesserung der Arbeitssicherheit einzusetzen. Dies geschieht idealerweise in enger Abstimmung mit dem Arbeitgeber, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Nur so kann ein umfassender Schutz der Mitarbeiter gewährleistet werden.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie als Betriebsrat Ihre Rechte und Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit optimal nutzen können, um die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Kollegen nachhaltig zu gewährleisten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie aktiv an der Gefährdungsbeurteilung mitwirken, effektive Betriebsbegehungen durchführen und im Arbeitsschutzausschuss Ihre Stimme wirkungsvoll erheben können. Unser Ziel ist es, Ihnen das notwendige Wissen und die praktischen Werkzeuge an die Hand zu geben, um eine nachhaltige Sicherheitskultur in Ihrem Betrieb zu etablieren und kontinuierlich zu verbessern. So schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem sich Ihre Kollegen sicher und wertgeschätzt fühlen.

ASiG und BetrVG: So nutzen Sie die Gesetze für mehr Sicherheit

Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in den §§ 9 und 10 klar definiert. Diese Paragraphen bilden das Fundament für eine effektive Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen. Ergänzend dazu unterstreicht § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die Notwendigkeit einer umfassenden Arbeitsschutzkonzeption. Diese Gesetze schaffen einen klaren Rahmen, der die aktive Beteiligung des Betriebsrats an der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze explizit vorsieht. Nutzen Sie diese rechtlichen Grundlagen, um Ihre Position im Unternehmen zu stärken und die Sicherheit Ihrer Kollegen zu verbessern.

Der Betriebsrat hat laut § 89 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) nicht nur die Pflicht, den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu unterstützen, sondern besitzt auch ein starkes Mitbestimmungsrecht in Bezug auf Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und den allgemeinen Gesundheitsschutz, wie in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG festgelegt. Diese Doppelrolle unterstreicht die aktive Beteiligung des Betriebsrats, die weit über die bloße Entgegennahme von Informationen hinausgeht. Informieren Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Pflichten, um diese effektiv im Sinne der Belegschaft einzusetzen. Die BAUA bietet hierzu weitere Informationen.

Ein besonders wichtiger Aspekt ist das umfassende Informationsrecht des Betriebsrats. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 ASiG hat der Betriebsrat das Recht, von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit über alle wichtigen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung umfassend informiert zu werden. Diese Transparenz ist entscheidend, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu gewährleisten und eine wirksame Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen im Unternehmen sicherzustellen. Zudem sind Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit im Sinne von § 80 Abs. 3 BetrVG klar als Sachverständige definiert, was ihre beratende Funktion gegenüber dem Betriebsrat nochmals hervorhebt. Nutzen Sie diese Expertise, um die Sicherheit in Ihrem Betrieb kontinuierlich zu verbessern.

Mehr Sicherheit: So gestalten Betriebsräte aktiv mit

Der Betriebsrat nimmt eine entscheidende Doppelrolle im Arbeitsschutz ein: Einerseits unterstützt er den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 89 BetrVG, andererseits übt er ein starkes Mitbestimmungsrecht bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie beim umfassenden Gesundheitsschutz aus (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Diese Kombination aus Unterstützung und Mitbestimmung ermöglicht es dem Betriebsrat, aktiv an der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze mitzuwirken. Es geht also nicht nur darum, Informationen passiv entgegenzunehmen, sondern auch darum, eigene Initiativen zu entwickeln und diese im Unternehmen durchzusetzen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um die Arbeitsbedingungen aktiv zu verbessern.

Die aktive Unterstützung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst beispielsweise die Bereitstellung wichtiger Informationen über die spezifischen Arbeitsbedingungen und die Belastungen der Mitarbeiter. Der Betriebsrat kann auch maßgeblich dazu beitragen, das Bewusstsein für Arbeitssicherheit im gesamten Unternehmen zu stärken und die Mitarbeiter aktiv zur konsequenten Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu motivieren. Das umfassende Mitbestimmungsrecht ermöglicht es dem Betriebsrat, aktiv bei der Einführung neuer Technologien und Verfahren mitzuwirken, um sicherzustellen, dass diese den Arbeitsschutz von Anfang an berücksichtigen. Auch bei der konkreten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen hat der Betriebsrat ein entscheidendes Wörtchen mitzureden. Engagieren Sie sich aktiv, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kollegen zu schützen.

Die aktive Teilnahme des Betriebsrats am Arbeitsschutz ist entscheidend für den langfristigen Erfolg aller Maßnahmen. Nur wenn der Betriebsrat seine Rechte und Pflichten umfassend kennt und diese auch aktiv wahrnimmt, kann er maßgeblich dazu beitragen, dass die Arbeitssicherheit im Unternehmen nachhaltig verbessert wird. Dies erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie eine offene und ehrliche Kommunikation mit allen Mitarbeitern. Das Ziel ist eine gelebte Sicherheitskultur, in der alle Beteiligten an einem Strang ziehen, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Gefährdungsbeurteilungen: So minimieren Sie Risiken effektiv

Die sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ist das absolute Kernstück des modernen Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren, diese umfassend zu bewerten und konkrete Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefährdungen verbindlich festzulegen. Der Betriebsrat spielt bei der Gefährdungsbeurteilung eine entscheidende Rolle, da er die Interessen der Mitarbeiter vertritt und sicherstellt, dass alle relevanten Aspekte umfassend berücksichtigt werden. Eine wirklich umfassende Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt sowohl physische als auch psychische Belastungen der Mitarbeiter. Nur so kann ein ganzheitlicher Schutz gewährleistet werden.

Die aktive Einbeziehung des Betriebsrats in alle Phasen der Gefährdungsbeurteilung ist von allergrößter Bedeutung. Dies beginnt bereits bei der sorgfältigen Auswahl der geeigneten Instrumente und Verfahren zur professionellen Risikobewertung. Der Arbeitgeber sollte den Betriebsrat aktiv in diesen wichtigen Prozess einbeziehen, um sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung den spezifischen Bedingungen des Unternehmens optimal gerecht wird. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei unbedingt auf die Gefährdungsbeurteilung psychischer Fehlbelastungen gelegt werden, da psychische Belastungen in der modernen Arbeitswelt eine immer größere und bedeutendere Rolle spielen. Die Sifa-Sibe.de bietet hierzu weitere Informationen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Akt, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der niemals abgeschlossen ist. Sie muss regelmäßig überprüft und unbedingt an veränderte Arbeitsbedingungen angepasst werden. Der Betriebsrat sollte daher stets darauf achten, dass die Gefährdungsbeurteilung immer aktuell ist und alle relevanten Gefährdungen umfassend berücksichtigt. Er kann auch eigene konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit einbringen und die Umsetzung der Maßnahmen aktiv überwachen. Eine gut durchgeführte und stets aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist die unverzichtbare Grundlage für sichere und gesunde Arbeitsplätze.

Betriebsratsrechte: So nutzen Sie Mitbestimmung optimal

Der Betriebsrat verfügt über eine Vielzahl von Rechten und Pflichten im Bereich Arbeitsschutz, die es ihm ermöglichen, aktiv an der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze mitzuwirken und die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Das wichtigste Recht ist zweifellos das umfassende Mitbestimmungsrecht in Arbeitsschutzangelegenheiten gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Dieses Recht gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, bei der Einführung und Umsetzung von wirksamen Arbeitsschutzmaßnahmen aktiv mitzubestimmen und sicherzustellen, dass die Interessen der Mitarbeiter stets berücksichtigt werden. Die Arbeitsstättenverordnung gibt hierzu weitere Informationen.

Ein weiteres wichtiges Recht ist die aktive Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA). Der ASA ist ein zentrales Gremium, in dem Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Betriebsrat konstruktiv zusammenarbeiten, um alle wichtigen Fragen des Arbeitsschutzes zu erörtern und konkrete Maßnahmen zu planen. Der Betriebsrat hat im ASA in der Regel zwei Sitze und kann so seine Perspektive und seine wertvollen Vorschläge aktiv einbringen. Zudem hat der Betriebsrat das Recht, regelmäßige Betriebsbegehungen durchzuführen, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards im Unternehmen zu überprüfen. Bei diesen Begehungen kann er Mängel feststellen und deren umgehende Beseitigung fordern.

Gemäß § 89 BetrVG hat der Betriebsrat ein umfassendes Informationsrecht. Er muss vom Arbeitgeber über alle Fragen des Arbeitsschutzes rechtzeitig informiert werden und hat das Recht, Auskünfte zu verlangen und wichtige Unterlagen einzusehen. Wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten im Bereich Arbeitsschutz nicht nachkommt, hat der Betriebsrat verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Er kann den Arbeitgeber auffordern, die festgestellten Mängel umgehend zu beseitigen, die zuständige Arbeitsschutzbehörde informieren oder im Extremfall sogar rechtliche Schritte einleiten. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass der Betriebsrat seine Rechte genau kennt und diese konsequent nutzt, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bestmöglich zu gewährleisten.

Gesunde Arbeitsplätze: So setzen Sie Arbeitsschutzmaßnahmen um

Die erfolgreiche praktische Umsetzung von effektiven Arbeitsschutzmaßnahmen erfordert eine enge Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat. Nur wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und konstruktiv zusammenarbeiten, können wirksame Maßnahmen entwickelt und erfolgreich umgesetzt werden. Dies beginnt bereits bei der sorgfältigen Planung und Gestaltung von ergonomischen Arbeitsplätzen und effizienten Arbeitsabläufen und setzt sich fort bei der Bereitstellung von gut ausgestatteten Erste-Hilfe-Stationen und der regelmäßigen Durchführung von wichtigen Schulungen zur Ersten Hilfe. Die ganzheitliche Arbeitsschutzberatung bietet hierzu weitere Informationen.

Ein besonders wichtiger Aspekt ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen. Durch die optimale Anpassung von Arbeitsmitteln und der gesamten Arbeitsumgebung an die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter können körperliche Belastungen deutlich reduziert und langfristig Erkrankungen vorgebeugt werden. Auch technische Sicherheitsvorkehrungen und die Bereitstellung von hochwertiger persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sind unerlässlich, um Unfälle effektiv zu vermeiden. Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter sind ebenfalls von großer Bedeutung, um das Bewusstsein für potenzielle Gefährdungen zu schärfen und das richtige Verhalten in kritischen Notfallsituationen zu vermitteln.

Die spezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen müssen unbedingt an die jeweiligen Bedingungen des einzelnen Arbeitsbereichs angepasst werden. In modernen Büros sind beispielsweise völlig andere Maßnahmen erforderlich als in lauten Produktionshallen oder auf anspruchsvollen Baustellen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass der Betriebsrat sich aktiv in die Planung und Umsetzung der Maßnahmen einbringt und sicherstellt, dass alle relevanten Aspekte umfassend berücksichtigt werden. Nur so können wir wirklich gesunde Arbeitsplätze schaffen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter nachhaltig fördern.

Sicherheitskultur stärken: So nutzen Sie den Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein zentrales Gremium für die aktive Gestaltung der Arbeitssicherheit im Unternehmen. Der Betriebsrat ist mit in der Regel zwei Mitgliedern im ASA vertreten und hat somit die Möglichkeit, aktiv an der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitskultur mitzuwirken. Eine aktive und sorgfältige Vorbereitung auf die regelmäßigen ASA-Sitzungen und die Einbringung von konstruktiven Verbesserungsvorschlägen sind dabei von großer Bedeutung. Der Betriebsrat sollte sich im Vorfeld umfassend über aktuelle Probleme und potenzielle Gefährdungen informieren und konkrete Vorschläge zur effektiven Lösung dieser Probleme erarbeiten. Die Sicherheitskultur im Betrieb bietet hierzu weitere Informationen.

Neben dem ASA gibt es auch alternative Gremien, die sich mit wichtigen Fragen des Arbeitsschutzes befassen. So kann der Betriebsrat beispielsweise einen eigenen Arbeits- und Gesundheitsschutzausschuss einrichten, um spezifische Themen noch intensiver zu bearbeiten. Wenn der Betriebsrat im ASA oder in anderen Gremien auf schwerwiegende Sicherheitsmängel stößt, hat er verschiedene Eskalationswege zur Verfügung. Er kann zunächst den Arbeitgeber auffordern, die Mängel umgehend zu beseitigen. Wenn dies nicht erfolgreich ist, kann er sich an die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt wenden. Als letzte Möglichkeit kann der Betriebsrat die zuständige Arbeitsschutzbehörde, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informieren.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Betriebsrat seine Rechte und Pflichten genau kennt und diese auch aktiv wahrnimmt, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bestmöglich zu gewährleisten. Eine offene und ehrliche Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sind dabei unerlässlich. Nur so kann eine gelebte Sicherheitskultur entstehen, in der alle an einem Strang ziehen, um Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen effektiv zu vermeiden.

Sicherheit verbindlich regeln: So nutzen Sie Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen spielen eine zentrale Rolle im modernen Arbeitsschutz, da sie verbindliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darstellen und somit für alle Mitarbeiter gelten. Der Betriebsrat hat ein klares Initiativrecht, um konstruktive Betriebsvereinbarungen zu Themen vorzuschlagen, bei denen er ein umfassendes Mitbestimmungsrecht hat. Dies gilt insbesondere für alle Aspekte des Arbeitsschutzes und der Gesundheit der Mitarbeiter. Durch Betriebsvereinbarungen können spezifische Regelungen für das Unternehmen getroffen werden, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter optimal Rechnung tragen. Die Arbeitsschutzgesetze geben hierzu weitere Informationen.

Es gibt zahlreiche positive Beispiele für wirksame Betriebsvereinbarungen im Bereich des Arbeitsschutzes. So können beispielsweise detaillierte Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten, zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol am Arbeitsplatz oder zur wirksamen Prävention von Mobbing getroffen werden. Auch die korrekte Durchführung von regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen kann in einer Betriebsvereinbarung detailliert geregelt werden. Wichtig ist, dass die Betriebsvereinbarungen klar und verständlich formuliert sind und von allen Beteiligten akzeptiert werden. Der Betriebsrat sollte sich aktiv in die Verhandlungen einbringen und sicherstellen, dass die Interessen der Mitarbeiter stets gewahrt werden.

Neben den formellen Betriebsvereinbarungen spielt auch die persönliche Vorbildrolle des Betriebsrats eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung einer gelebten Sicherheitskultur im Unternehmen. Der Betriebsrat sollte sich selbst strikt an alle geltenden Sicherheitsvorschriften halten und die Mitarbeiter aktiv dazu ermutigen, dies ebenfalls zu tun. Regelmäßige Schulungen und gezielte Weiterbildungen sind unerlässlich, um das Wissen und die Kompetenzen des Betriebsrats im Bereich Arbeitsschutz stets auf dem neuesten Stand zu halten. Nur so kann der Betriebsrat seine wichtige Rolle als Interessenvertreter der Mitarbeiter optimal ausfüllen und einen entscheidenden Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit leisten.

Sicherheit gemeinsam gestalten: Betriebsrat als Schlüssel zum Erfolg


FAQ

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Arbeitssicherheit?

Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze, wirkt an der Gefährdungsbeurteilung mit und setzt sich für sichere Arbeitsbedingungen ein.

Welche Gesetze regeln die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regeln die Zusammenarbeit und die Rechte des Betriebsrats im Bereich Arbeitssicherheit.

Wie kann der Betriebsrat aktiv zur Gefährdungsbeurteilung beitragen?

Der Betriebsrat kann an der Auswahl der Instrumente zur Risikobewertung mitwirken und sicherstellen, dass sowohl physische als auch psychische Belastungen berücksichtigt werden.

Welche Rechte hat der Betriebsrat im Arbeitsschutzausschuss (ASA)?

Der Betriebsrat hat in der Regel zwei Sitze im ASA und kann Verbesserungsvorschläge einbringen und die Sicherheitskultur mitgestalten.

Was kann der Betriebsrat tun, wenn er Sicherheitsmängel feststellt?

Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber auffordern, die Mängel zu beseitigen, die Arbeitsschutzbehörde informieren oder rechtliche Schritte einleiten.

Welche Bedeutung haben Betriebsvereinbarungen für die Arbeitssicherheit?

Betriebsvereinbarungen sind verbindliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die spezifische Aspekte des Arbeitsschutzes regeln können, z.B. flexible Arbeitszeiten oder Mobbing-Prävention.

Wie oft sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und an veränderte Arbeitsbedingungen angepasst werden, um stets aktuell zu sein.

Welche Vorteile ergeben sich durch die aktive Beteiligung des Betriebsrats an der Arbeitssicherheit?

Durch die aktive Beteiligung des Betriebsrats können Arbeitsunfälle reduziert, die Arbeitsbedingungen verbessert und die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden.

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